Die sogenannte EE65-Regel schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen – sowohl im Neubau als auch beim Austausch einer bestehenden Heizung – zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Das bedeutet: Der überwiegende Teil der Heizenergie stammt aus klimafreundlichen Quellen, zum Beispiel aus Umweltwärme, Sonnenenergie, Biomasse oder erneuerbar erzeugtem Gas.
Welche Heizsysteme erfüllen die EE65-Vorgabe?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wichtig: Nicht jede Lösung passt zu jedem Gebäude – die richtige Wahl hängt von Faktoren wie Gebäudetyp, Dämmstandard und Standort ab.
Wärmepumpe
Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser. Sie zählt zu den effizientesten und zukunftssichersten Heizlösungen und erfüllt die EE65-Anforderung in der Regel vollständig.
Mehr zur Wärmepumpe
Wärmepumpen-Hybridsystem
Hier wird eine Wärmepumpe mit einem zusätzlichen konventionellen Wärmeerzeuger kombiniert (z. B. Gas- oder Ölkessel). Die Wärmepumpe deckt den Großteil des Heizbedarfs und wird vorrangig betrieben, der zweite Wärmeerzeuger springt nur bei hoher Last ein.
Mehr zu Wärmepumpen-Hybridsystemen
Biomasse-Heizung
Heizungsanlagen, die mit Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz betrieben werden, gelten als erneuerbar. Sie können die EE65-Vorgabe vollständig erfüllen, benötigen jedoch ausreichend Platz für Lagerung und Technik.
Anschluss an ein Wärmenetz
Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz ist ebenfalls zulässig, sofern das jeweilige Netz die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllt. Ob ein Anschluss möglich ist, hängt vom Angebot der Kommune oder des Versorgers ab.
Solarthermie-Hybridsystem
Bei dieser Lösung wird Solarthermie mit einem weiteren (teilweise) erneuerbaren Wärmeerzeuger kombiniert, zum Beispiel mit einer Biomasseheizung. Entscheidend ist, dass der Gesamtanteil erneuerbarer Energien mindestens 65 % beträgt.
Gasheizung mit Biomethan oder Wasserstoff
Auch eine Gasheizung kann die EE65-Regel erfüllen, wenn mindestens 65 % des eingesetzten Gases aus Biomethan oder Wasserstoff stammen. Wichtig ist, dass diese Anteile vertraglich und technisch abgesichert sind.
Stromdirektheizung
Eine Stromdirektheizung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie setzt sehr hohe Dämmstandards des Gebäudes voraus und eignet sich daher meist nur für Neubauten mit sehr geringem Energiebedarf.
Solarthermie als alleinige Lösung
Solarthermie als alleinige Heizlösung reicht in der Regel nicht aus, um den vollständigen Wärmebedarf eines Gebäudes zu decken. Sie wird deshalb meist nur als Ergänzung eingesetzt.