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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) unterstützt der Staat Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, Wohngebäude energetisch zu sanieren oder bereits sanierte Effizienzhäuser zu erwerben. Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien stärker zu nutzen und Wohngebäude langfristig klimafreundlich und zukunftssicher zu machen.

Die Förderung wird bundesweit angeboten und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Sie erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Abwicklung erfolgt über die KfW.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards von Wohngebäuden. Dazu zählen insbesondere:

  • die Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Effizienzhaus,
  • der Ersterwerb von bereits sanierten Effizienzhäusern,
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme.

Effizienzhaus-Standards

Grundlage der Förderung ist der sogenannte Effizienzhaus-Standard. Dabei gilt: Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto energieeffizienter ist das Gebäude und desto geringer ist sein Energiebedarf.

  • Effizienzhaus Denkmal (auch als Denkmal EE oder Denkmal NH)
  • Effizienzhaus 85 (auch als 85 EE oder 85 NH)
  • Effizienzhaus 70 (auch als 70 EE oder 70 NH)
  • Effizienzhaus 55 (auch als 55 EE oder 55 NH)
  • Effizienzhaus 40 (auch als 40 EE oder 40 NH)

Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Die NH-Klasse setzt voraus, dass das Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird.

Hinweis: Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind alle Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen. Dazu zählen auch notwendige Umfeldmaßnahmen, sofern sie für die Umsetzung erforderlich sind.

  • bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bei Effizienzhaus EE oder NH

Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gelten folgende Höchstbeträge:

  • bis zu 10.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • bis zu 4.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
  • insgesamt maximal 40.000 € pro Vorhaben

Tilgungszuschüsse bei Sanierung und Ersterwerb

Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard wird ein Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten gewährt. Dieser Zuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 %
  • Effizienzhaus 85: 5 %
  • Effizienzhaus 70: 10 %
  • Effizienzhaus 55: 15 %
  • Effizienzhaus 40: 20 %

Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Tilgungszuschuss 50 % der förderfähigen Kosten.

Zusätzliche Boni

  • EE- oder NH-Bonus: Erhöhung des Tilgungszuschusses um 5 Prozentpunkte
  • WPB-Bonus: 10 Prozentpunkte für besonders ineffiziente Bestandsgebäude (Worst Performing Buildings)
  • Serielle Sanierung (SerSan): 15 Prozentpunkte bei Nutzung vorgefertigter Bauelemente
  • Kombination aus WPB- und SerSan-Bonus: maximal 20 Prozentpunkte

Antragstellung

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragt werden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Kreditförderung auch der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn gelten, sofern zuvor ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattgefunden hat.



Weiterführende Links:
KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW – Wohngebäude – Kredit (261)
KFW Sanierungsrecher
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
 

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