Sanierung zum Effizienzhaus-Standard – Förderung nach BEG
Wer ein Gebäude umfassend saniert und dabei einen Effizienzhaus-Standard (EH) erreicht, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Förderung erhalten. Wichtig: Die Effizienzhaus-Sanierung ist nur als Kreditförderung möglich – inklusive Tilgungszuschuss.
Für welche Gebäude gilt die Förderung?
- WG = Wohngebäude
- NWG = Nichtwohngebäude
Förderübersicht nach Effizienzhaus-Standard (BEG)
| Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss (BEG WG/NWG) | Zuschuss (nur Kommunen) | EE-Klasse | NH-Klasse | WPB-Bonus | SerSan-Bonus (nur WG) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | – | – |
| EH 85 (nur WG) | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | – | – |
| EH 70 | 10 % | 25 % | 5 % | 5 % | 10 % (nur EE-Klasse) | – |
| EH 55 | 15 % | 30 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
| EH 40 | 20 % | 35 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
Wichtige Hinweise zur Kombination
- EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) und NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) sind nicht miteinander kombinierbar.
- Boni (z. B. WPB, SerSan) sind kumuliert möglich, insgesamt jedoch maximal 20 % zusätzlich.
- Der Kommunen-Zuschuss gilt nur für kommunale Antragsteller.
- Hinweis: Effizienzhaus-Förderung ist nur als Kreditförderung möglich (inkl. Tilgungszuschuss).
Aktuelle Neuerungen bei der Effizienzhaus-Sanierung
Bei den systemischen Maßnahmen (Sanierung zum Effizienzhaus) wurden neue Anreize eingeführt:
- SerSan-Bonus (serielles Sanieren): Bonus für standardisierte, serielle Sanierungslösungen (nur Wohngebäude).
- WPB-Bonus (Worst Performing Buildings): Bonus für besonders ineffiziente Gebäude – auf 10 Prozentpunkte angehoben.
- Ergänzung des Standards EH 70 EE (Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse).
Was sind förderfähige Kosten bei einem Heizungstausch?
Bei einer staatlichen Förderung können grundsätzlich alle tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt werden, die direkt mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:
Diese Kosten sind förderfähig
- Anschaffung und Einbau der neuen Heizung: Kauf der Anlage sowie Kosten für Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage: inklusive ggf. Ausbau und Entsorgung von Tanks oder zugehörigen Komponenten
- Optimierung des Heizungsverteilsystems (sofern erforderlich), z. B.:
- Anschaffung und Installation von (Flächen-)Heizkörpern
- Verrohrung / Anpassung von Rohrleitungen
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizkurve
- notwendige Wand- und Deckendurchbrüche im Zuge der Installation
- Erdarbeiten und Bohrungen bei Wärmepumpen: z. B. Erdsondenbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle (falls vorgesehen)
- Speichertechnik: Anschaffung und Installation von Warmwasser- und/oder Pufferspeichern
Hinweis: Diese Kosten sind nicht förderfähig
Nicht als förderfähige Umfeldmaßnahme gilt die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen. Dazu zählen z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge wie Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett sowie Malerarbeiten.
Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten nach dem Heizungstausch notwendig sind, um Räume wieder vollständig nutzbar zu machen.
Aktuelles
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© Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)Was ist eigentlich ein Effizienzhaus?
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