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KfW-Ergänzungskredit 358/359 – Finanzierung für energetische Einzelmaßnahmen

Ob neue Heizung, Dachdämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage – mit dem KfW-Ergänzungskredit „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359“ können Eigentümer energetische Sanierungen umfassend finanzieren. Der Kredit kann zusätzlich zur Zuschussförderung der :contentReference[oaicite:0]{index=0} (Heizung) und des :contentReference[oaicite:1]{index=1} (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) genutzt werden.

Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?

Für Sanierungsmaßnahmen können bis zu 120.000 € Kredit aufgenommen werden. Die konkrete Kredithöhe richtet sich nach der vorliegenden Zuschusszusage. Wer mehrere Maßnahmen umsetzt und sowohl eine Zusage der KfW als auch einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhält, kann die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen für die Kreditberechnung heranziehen.

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der bewilligte Zuschuss wird dabei vom Kreditbetrag abgezogen, da eine Doppelförderung nicht zulässig ist.

Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € profitieren zusätzlich von einer Zinsvergünstigung auf den Förderkredit.

Wichtig: Nach der Antragstellung kann der Kreditbetrag nicht mehr erhöht werden. Muss der Zuschussbetrag vorübergehend mitfinanziert werden, ist dies über eine Zwischenfinanzierung möglich. Dieser Betrag muss spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses über die Bank oder Sparkasse an die KfW zurückgezahlt werden.

Diese Varianten des Ergänzungskredits gibt es

  • Ergänzungskredit – Plus (358)
    Für private Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen und deren Haushaltsjahreseinkommen nicht über 90.000 € liegt. Für die erste Zinsbindungsfrist wird eine zusätzliche Zinsvergünstigung gewährt. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der nicht älter als 12 Monate ist. Als Einkommensnachweis müssen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vorgelegt werden.
  • Ergänzungskredit (359)
    Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Unternehmen und Organisationen. Wichtiger Hinweis für WEGs: Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können ausschließlich von der WEG beantragt werden. Betreffen die Arbeiten nur das Sondereigentum, ist ausschließlich der jeweilige Eigentümer antragsberechtigt.

Wo wird der KfW-Ergänzungskredit beantragt?

Der Kreditantrag wird vor Beginn der Bauarbeiten bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung gestellt. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Datum der Zuschusszusage eingereicht werden.

Diese Unterlagen werden für den Kreditantrag benötigt

  • Eigentumsnachweis, z. B. durch einen Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung (Meldebestätigung oder Meldebescheinigung)
  • Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder (Eigentümer sowie Ehe- oder Lebenspartner) aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung (bei Antragstellung im Jahr 2024: Steuerbescheide aus 2022 und 2021)

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen Eigentümer bei ihrer Bank oder Sparkasse die Auszahlungsbestätigung der KfW und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA ein.

Aktuelles

Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Neue Konditionen für Ergänzungskredit, Altersgerecht Umbauen, BEG

Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinserhöhung für Förderkredite

Ab dem 16.12.2025 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen für Förderkredite in vielen Programmen der Wohnwirtschaft erhöht - das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm Altersgerecht Umbauen. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung dennoch attraktiv. Die Einstiegskonditionen für die befristete Neubau-Förderung EH 55 mit Start am 16.12.2025 liegen je nach Laufzeit zwischen 1,94 und 2,84 Prozent effektiver Jahreszins (private Selbstnutzung).
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Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron
Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron
KfW-Regelungen für mehrere Wohneinheiten im Überblick

Heizungsförderung im MFH: So wird der Zuschuss berechnet

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